Förderungen

Förderung für Ihre Ladestation im Unternehmen

Die Österreichische Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, Elektromobilität aus erneuerbarer Energie massiv auszubauen. Dabei geht es nicht nur um elektrisch betriebene Fahrzeuge, sondern ebenfalls um die dazugehörige Ladeinfrastruktur – beispielsweise in Form einer Ladestation. Nachfolgend sind die wesentlichen Kriterien beschrieben, welche für Ladeinfrastruktur für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine relevant sind.

In den Förderrichtlinien wird zwischen „Förderung von Einzelmaßnahmen“ und „Kombinierte Maßnahmen, E-Flotten“ unterschieden.

Bei „Förderung von Einzelmaßnahmen“ gilt es Folgendes zu beachten:

öffentlich zugänglich

Art der Einrichtung Leistung Bundesförderung
AC-Normalladepunkt 11 bis ≤ 22 kW € 1.000
DC-Schnellladepunkt < 100 kW € 9.000
DC-Schnellladepunkt ≥ 100 kW < 300 kW € 18.000
DC-Schnellladepunkt ≥ 300 kW € 30.000

nicht öffentlich zugänglich

Art der Einrichtung Leistung Bundesförderung
AC-Normalladepunkt ≤ 22 kW € 500
DC-Schnellladepunkt < 50 kW € 3.000
DC-Schnellladepunkt ≥50 bis <100 kW € 7.500
DC-Schnellladepunkt ≥ 100 kW € 15.000

Hinsichtlich der Förderungen für „Kombinierte Maßnahmen und E-Flotten“ gilt es Folgendes zu beachten:

öffentlich zugänglich

Art der Einrichtung Leistung Bundesförderung
AC-Normalladepunkt 11 bis ≤ 22 kW € 1.000
DC-Schnellladepunkt < 100 kW € 9.000
DC-Schnellladepunkt ≥ 100 kW € 18.000
DC-Schnellladepunkt ≥ 300 kW € 30.000

nicht öffentlich zugänglich

Art der Einrichtung Leistung Bundesförderung
AC-Normalladepunkt ≤ 22 kW € 500
DC-Schnellladepunkt < 50 kW € 3.000
DC-Schnellladepunkt ≥50 bis <100 kW € 7.500
DC-Schnellladepunkt ≥ 100 kW € 15.000

Bei Einzelmaßnahmen NACH der Umsetzung. Bei Flotten, kombinierten Maßnahmen, größeren E-Fahrzeugen und E-Sonderfahrzeugen VOR der Umsetzung.

Die Förderhöhe kann zwischen € 500 und € 30.000 variieren. Dies hängt zum einen von der Leistung der Ladestation ab und zum anderen davon, ob sie öffentlich oder nicht öffentlich zugänglich ist. kW-Solutions hilft Ihnen dabei, die maximale Förderung auszuschöpfen.

Nein. Es handelt sich dabei um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

Ja. kW-Solutions nimmt Ihnen die Arbeit ab – nehmen Sie hierfür einfach mit uns Kontakt auf, wir kümmern uns um den Rest!

Scroll to Top