Förderungen
Förderung für Ihre Ladestation im Unternehmen
Die Österreichische Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, Elektromobilität aus erneuerbarer Energie massiv auszubauen. Dabei geht es nicht nur um elektrisch betriebene Fahrzeuge, sondern ebenfalls um die dazugehörige Ladeinfrastruktur – beispielsweise in Form einer Ladestation. Nachfolgend sind die wesentlichen Kriterien beschrieben, welche für Ladeinfrastruktur für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine relevant sind.
In den Förderrichtlinien wird zwischen „Förderung von Einzelmaßnahmen“ und „Kombinierte Maßnahmen, E-Flotten“ unterschieden.
Bei „Förderung von Einzelmaßnahmen“ gilt es Folgendes zu beachten:
- Förderangebote werden nach Umsetzung der Maßnahmen eingereicht (das heißt, dass die Ladeinfrastruktur installiert und in Betrieb genommen wurde)
- Geförderte Ladeinfrastruktureinrichtungen müssen 4 Jahre in Betrieb gehalten werden
- Der verwendete Strom muss ausschließlich von erneuerbaren Energieträgern kommen
- Hinsichtlich der Förderhöhe ist es entscheidend, ob die Ladestation öffentlich zugänglich oder nicht öffentlich zugänglich ist:
öffentlich zugänglich
Art der Einrichtung | Leistung | Bundesförderung |
---|---|---|
AC-Normalladepunkt | 11 bis ≤ 22 kW | € 1.000 |
DC-Schnellladepunkt | < 100 kW | € 9.000 |
DC-Schnellladepunkt | ≥ 100 kW < 300 kW | € 18.000 |
DC-Schnellladepunkt | ≥ 300 kW | € 30.000 |
nicht öffentlich zugänglich
Art der Einrichtung | Leistung | Bundesförderung |
---|---|---|
AC-Normalladepunkt | ≤ 22 kW | € 500 |
DC-Schnellladepunkt | < 50 kW | € 3.000 |
DC-Schnellladepunkt | ≥50 bis <100 kW | € 7.500 |
DC-Schnellladepunkt | ≥ 100 kW | € 15.000 |
Hinsichtlich der Förderungen für „Kombinierte Maßnahmen und E-Flotten“ gilt es Folgendes zu beachten:
- Förderangebote werden vor Umsetzung der Maßnahmen eingereicht (das heißt, dass die Ladeinfrastruktur noch nicht rechtsverbindlich bestellt, geliefert etc. ist)
- Der verwendete Strom muss ausschließlich von erneuerbaren Energieträgern kommen
- Mobilitäts- und/oder Verkehrskonzept, mit Berechnung des Umwelteffektes, notwendig
- Umwelteffekte werden nur dann berücksichtigt, wenn sie in Österreich erzielt werden
- Es werden ausschließlich neue Ladestationen gefördert
- Hinsichtlich der Förderhöhe ist es entscheidend, ob die Ladeinfrastruktur öffentlich mit nicht-diskriminierendem Zugang oder nicht öffentlich zugänglich ist:
öffentlich zugänglich
Art der Einrichtung | Leistung | Bundesförderung |
---|---|---|
AC-Normalladepunkt | 11 bis ≤ 22 kW | € 1.000 |
DC-Schnellladepunkt | < 100 kW | € 9.000 |
DC-Schnellladepunkt | ≥ 100 kW | € 18.000 |
DC-Schnellladepunkt | ≥ 300 kW | € 30.000 |
nicht öffentlich zugänglich
Art der Einrichtung | Leistung | Bundesförderung |
---|---|---|
AC-Normalladepunkt | ≤ 22 kW | € 500 |
DC-Schnellladepunkt | < 50 kW | € 3.000 |
DC-Schnellladepunkt | ≥50 bis <100 kW | € 7.500 |
DC-Schnellladepunkt | ≥ 100 kW | € 15.000 |
Bei Einzelmaßnahmen NACH der Umsetzung. Bei Flotten, kombinierten Maßnahmen, größeren E-Fahrzeugen und E-Sonderfahrzeugen VOR der Umsetzung.
Die Förderhöhe kann zwischen € 500 und € 30.000 variieren. Dies hängt zum einen von der Leistung der Ladestation ab und zum anderen davon, ob sie öffentlich oder nicht öffentlich zugänglich ist. kW-Solutions hilft Ihnen dabei, die maximale Förderung auszuschöpfen.
Nein. Es handelt sich dabei um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Ja. kW-Solutions nimmt Ihnen die Arbeit ab – nehmen Sie hierfür einfach mit uns Kontakt auf, wir kümmern uns um den Rest!